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Kapitalertragssteuer

Die KapESt ist eine besondere Form der Einkommen- und Körperschaftsteuer, die direkt vom Empfänger der Kapitalerträge oder von der auszahlenden Stelle (z.B. Bank) einbehalten und dann an das Finanzamt abgeführt wird. Je nach Sachlage kommt entweder der normale Steuersatz oder der „gesonderte Steuertarif für Kapitalvermögen“ nach § 32d EStG zur Anwendung. Da der Steuersatz für beide Steuern identisch ist (25 %), wird in der Regel nur die KapESt als Zahlung für beide Steuern einbehalten. Dies gilt seit 2009 gemäß § 43 V S. 1 EStG.

Die Kapitalertragsteuer wird grundsätzlich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben. In § 43 Abs. 1 EStG werden die abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalerträge genannt, die im Wesentlichen aus den in § 20 Abs. 1 und 2 EStG genannten Einkunftsarten bestehen, auch wenn sie einer anderen Einkunftsart (z.B. gewerblich) zugeordnet werden. Dazu gehören Zinsen von inländischen Kreditinstituten, Dividenden, Gewinne aus bestimmten Versicherungen, stillen Beteiligungen, Options- und Termingeschäften, Zertifikaten und begrenzten Erträgen aus Investmentfonds.

Zu den Einkünften, die vom Steuerabzug ausgenommen sind, gehören: Einkünfte aus sonstigen Darlehensverträgen eines Nicht-Kreditinstituts (z. B. geschäftliche und private Darlehensgeschäfte); laufende Erträge aus einem ausländischen thesaurierenden Fonds (auch wenn der Fonds in einem deutschen Depot verwahrt wird; mangels Cashflow ist eine Anrechnung durch ein deutsches Kreditinstitut nicht möglich); Hypotheken- und Grundschuldzinsen, Annuitäten aus Rentenschulden; Erlöse aus dem Verkauf einer stillen Beteiligung oder einer Kapitallebensversicherung; und Erträge aus bestimmten Devisengeschäften.

Der Kapitalertragsteuersatz beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 bzw. 9 % der Kapitalertragsteuer) gemäß § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem Sondersteuersatz für Einkünfte aus Kapitalvermögen, der ebenfalls 25 % beträgt, zuzüglich etwaiger Zuschlagsteuern (siehe auch Erhebungsbogen).

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Christian Bammert

Ich arbeite seit über 12 Jahren in der Finanzbranche und habe sehr gute Kontakte zu Banken, Crowdfunding-Plattformen und den Medien.