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Darlehen

Die Begriffe Kredit und Darlehen werden oft synonym verwendet. Der Hauptunterschied ist, dass es sich bei einem Darlehen meistens um eine langfristige Kapitalleihe handelt, während Kredite eher eine kurzfristige Geldleihe meinen. Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag. Die zwei beteiligten Parteien sind zum einen der Darlehensgeber und zum anderen der Darlehensnehmer.

Beide Parteien haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Die Hauptpflicht des Darlehensgebers besteht beim Darlehen darin, die vereinbarte Kreditsumme zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber ist es die Hauptpflicht des Darlehensnehmers, die vereinbarten Kreditraten zu zahlen und damit einerseits das Darlehen zu tilgen und zum anderen Zinsen an den Darlehensgeber zu zahlen.

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Christian Bammert

Ich arbeite seit über 12 Jahren in der Finanzbranche und habe sehr gute Kontakte zu Banken, Crowdfunding-Plattformen und den Medien.