Zum Inhalt springen

Investitionsmodelle beim Crowdinvesting – darauf sollten Anleger achten

Wer sich für das Crowdinvesting entscheidet, weiß oft nicht, dass es in dem Zusammenhang verschiedene Investitionsmodelle gibt. Unterschiede können jedoch entscheidend sein, insbesondere im Hinblick auf das Risiko des Investments. Aus dem Grund möchten wir in unserem Beitrag die wichtigsten Infos zu den Investitionsmodellen beim Crowdinvesting vorstellen und worauf Sie als Anleger besonders achten sollten.

Nachrangdarlehen: Nachrangige Forderung des Investors

In vielen Fällen findet die Investition per Crowdinvesting mittels eines Nachrangdarlehens statt. Dieses fällt in den Bereich des sogenannten Mezzanine-Kapitals, also einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital. Wichtig für den Investor ist zu wissen, dass seine Forderung im Rahmen des Nachrangdarlehens tatsächlich nachrangig behandelt werden.

Anders ausgedrückt: Im Fall einer Insolvenz des Schuldners werden zunächst die Forderungen anderer Gläubiger bevorrechtigt bedient. Erst, wenn diese Forderungen beglichen sind, kommen die Investoren mit ihrem Nachrangdarlehen zum Zuge. Diese Konstruktion führt dazu, dass Sie mit dem Nachrangdarlehen ein höheres Risiko eingehen, welches sogar einen Totalverlust des investierten Kapitals beinhalten kann. Zudem gibt es noch qualifizierte Nachrangdarlehen. Der qualifizierte Nachrang besagt, dass der Schuldner die Forderung bereits dann nicht bedienen muss, sollte das zur Insolvenz führen.

Partiarisches Nachrangdarlehen: Häufigsten Form beim Crowdinvesting

Mittlerweile ist das sogenannte partiarische Nachrangdarlehen die häufigste Variante, auf welche Art und Weise das Crowdinvesting stattfindet. Grundlage für das partiarische Darlehen ist der Paragraf 488 BGB. Hauptmerkmal eines solch spezielleren Nachrangdarlehens ist, dass sich die Rendite des Investors oft aus zwei Teilen zusammensetzt. Zum einen erhalten Sie einen festgelegten Basiszins. Zum anderen hängt der darüber hinaus gehende Ertrag von erzielten Gewinnen des Unternehmens und dessen Entwicklung ab.

Das gewöhnliche Nachrangdarlehen ist demgegenüber meistens mit einem Festzins ausgestattet, ohne dass es eine gewinnabhängige Ertragsbeteiligung gibt. Zum partiarischen Nachrangdarlehen sollten Sie ferner wissen, dass es sich dabei um keine, offizielle Vermögensanlage handelt. Das wiederum führt dazu, dass die entsprechenden Projektinitiatoren nicht der Prospektpflicht unterliegen.

Crowdinvesting: Anlage mittels der Blockchain

Ein noch sehr neues Investitionsmodell im Rahmen des Crowdinvesting basiert auf der Blockchain. Der Name ist Ihnen vermutlich im Kontext des Bitcoins geläufig, denn die Blockchain ist Grundlage für die weitaus meisten Kryptowährungen. Mittlerweile finden allerdings auch vereinzelt beim Crowdinvesting die entsprechenden Investitionen über die Blockchain statt, genauer gesagt durch den Erwerb sogenannter Token. In dem Fall kaufen Sie als Investor solche Anteilsscheine (Token) und finanzieren damit über Genussrechte ein bestimmtes Projekt. Handelt es sich zum Beispiel um ein Immobilienprojekt, würden Sie in dem Fall spezielle Immobilien-Token kaufen.

Ein möglicher Vorteil ist, dass Sie die entsprechenden Token oft auf bestimmten Handelsplattformen sogar vor Ablauf der eigentlichen Anlagedauer veräußern können. Das Risiko bei diesem Investitionsmodell besteht allerdings darin, dass sie durch die gekauften Token dennoch ein gewöhnlicher Darlehensgeber sind. Da die Anlage in der Regel über Genussrechte funktioniert, werden Sie zudem zu einem lediglich nachrangigen Gläubiger. Damit sind Ihre Forderungen genauso nachrangig zu behandeln, wie es bei den zuvor angesprochenen Nachrangdarlehen der Fall ist.

Investition mittels Genussrechten

Einige Crowdinvesting Projekte werden mittels Genussrechten finanziert. Diese gibt es natürlich auch unabhängig des zuvor erläuterten Investitionsmodells über eine Blockchain und die entsprechenden Token. Genussrechte zeichnen sich dadurch aus, dass Sie als Ertrag eine Gewinnbeteiligung erhalten. Es gibt also keinen festen Zins, sodass es – im Vergleich zum Nachrangdarlehen – zusätzlich ein Ertragsrisiko gibt. Ein weiterer Nachteil der Genussrechte ist, dass Sie damit eine nachrangige Forderung in Händen halten. Bei Genussrechten handelt es sich demnach um eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Für die Projektinitiatoren und Kapital suchenden Unternehmen sind Genussrechte stattdessen durchaus mit Vorteilen ausgestattet.


Im Folgenden möchten wir kurz die gängigen Investitionsmodelle beim Crowdinvesting für Sie übersichtlich zusammenfassen. Eventuell beziehen Sie zukünftig die Investitionsform in Ihre Entscheidung mit ein, in welche Projekte Sie wo Geld anlegen.

  • Klassisches Nachrangdarlehen: Nachrangige Forderung mit meistens festem Zins
  • Partiarisches Nachrangdarlehen: Nachrangige Forderung mit Gewinnbeteiligung
  • Blockchain & Token: Kauf von Token und Investment durch Genussrechte
  • Genussrechte: Gewinnabhängige Beteiligung für Anleger

Fazit: Welches Investitionsmodell ist das beste?

Die Frage nach dem besten Investitionsmodell im Bereich Crowdinvesting kann nur individuell beantwortet werden. Allerdings haben alle genannten Modelle für Sie als Anleger den Nachteil, dass Ihre Forderungen für gewöhnlich nachrangig behandelt werden. Exakt deshalb sollten dieses Risiko nicht unterschätzen, welches es prinzipiell beim Crowdinvesting und Crowdfunding gibt.